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1. Gürtelprüfung 2022
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Die 1. Gürtelprüfung 2022 findet am 11.06.2022 in der
Turnhalle Selmenstraße; Selmenstraße 38a in Euskirchen-Stotzheim
ab 16:15 Uhr statt.
Die genaue Einteilung kann beim Trainer erfragt werden.
Um an der Prüdung teilnehmen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Änderung der Coronaschutzverordnung zum 13.01.2022
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Mit der ab dem 13.01.2022 in Kraft tretenden Coronaschutzverordnung werden Änderungen wirksam.
Aktuell ist die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen (Sporthallen) inklusive Reha-Sport, nur geimpften oder genesenen Personen mit aktuellem, negativem Corona Test möglich (2G plus).
Mit der o.g. Änderung entfällt diese zusätzliche Testpflicht für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung („Booster“) verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Trainingsbeginn Januar 2022
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Aufgrund der verschärften Corona-Schutzverordnung werden wir das Training wie folgt wieder aufnehmen:
- Das Training Dienstags wird als Online-Training durch geführt.
Die Zugangsdaten findet ihr in dem ihr euch anmeldet oder in der Mail die ich euch noch zuschicke. - Das Training Donnerstags findet wie gewohnt statt.
Jedoch als 2G+, also jeder muss einen Testnachweis gemäß der gültigen Corona-Schutzverordnung vorzeigen. - Das Training Freitags findet wie gewohnt statt.
Jedoch als 2G+, also jeder muss einen Testnachweis gemäß der gültigen Corona-Schutzverordnung vorzeigen.
Corona Januar 2022
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Die Corona-Schutzverordnung vom 03.12.2021 wurde mit der ab dem 30.12.2021 gültigen Fassung geändert, was für den Sportbetrieb in den Sportstätten der Stadt Euskirchen folgende Auswirkungen hat.
2-G Regel (gilt für geimpfte oder genesene)
Die gemeinsame Sportausübung ist nur geimpften oder genesenen Personen (Training und Wettkampf) im Freien sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum gestattet. Diese Regel gilt nicht für:
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Allerdings müssen auch in der Zeit der Weihnachtsferien, in denen die Schultestungen wegfallen, Schülerinnen und Schüler einen Test in einem Bürgertestzentrum machen, sobald sie wie o. g. in den Sportstätten aktiv werden. Bis einschließlich 16. Januar 2022 sind auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten den immunisierten Personen gleichgestellt.
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der maximal sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können bzw. konnten. Diese Personen müssen einen negativen Testnachweis vorzeigen.
2G-plus-Regel (gilt für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem, negativem Coronatest)
Die gemeinsame Sportausübung ist nur geimpften oder genesenen Personen mit aktuellem, negativem Coronatest in Innenräumen (Sporthallen) inklusive Reha-Sport gestattet.
- Der negative Testnachweis darf bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
- Ein Selbsttest reicht – auch unter Aufsicht – nicht aus.
- Die Regelungen gelten auch für Personen, die bereits „geboostert" worden sind, also bereits ihre dritte Impfung erhalten haben.
- Nach dem Ende der Weihnachtsferien entfällt diese Regelung für Kinder bis 15 Jahre, da diese dann wieder regelmäßig an Schultestungen teilnehmen.
- Von den o.g. Testpflichten sind Kinder im Vorschulalter ausgenommen. Sie können alle Angebote (3G, 2G, 2Gplus) auch ohne Test nutzen.
Ab 16 Jahren gelten Schülerinnen und Schüler auch mit negativem Testergebnis nicht mehr als immunisiert, da für sie bereits seit längerem Impfmöglichkeiten bestehen. Sie müssen also tatsächlich geimpft oder genesen sein, um 2G-und 2Gplus-Angebote nutzen zu können.
Die o.g. Regelungen gelten auch für Besucher und Zuschauer.
Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch den verantwortlichen Nutzer der Sportanlage (Verein), wobei auch ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweisdokument vorgenommen wird.
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